Berufsrechtliche Regelungen
§ 34d Gewerbeordnung, §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), § 34f Gewerbeordnung und Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Die Regelungen sind unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar.
Vergütung und Zuwendungen
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrags erhält der selbstständige Versicherungsvermittler eine Provision und gegebenenfalls sonstige Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie enthalten sind. Im Zusammenhang mit der Finanzanlageberatung oder -vermittlung dürfen Zuwendungen von Dritten angenommen und/oder behalten werden.
Beratungsgrundlage
Es besteht ein Ausschließlichkeitsvertrag mit dem DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a. G., Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn, sowie eine Vertretung im Nebenberuf für die DEVK Service GmbH.
Die Beratung wird ausschließlich für die DEVK Versicherungsgesellschaften, die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, die Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, die Freeyou Insurance AG sowie die Kooperationspartner der DEVK Service GmbH angeboten. Die Anlageberatung beziehungsweise -vermittlung beschränkt sich auf Investmentvermögen der Monega KAG und der Commerz Real Investmentgesellschaft mbH. Eine regelmäßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Investmentfonds ist nicht Bestandteil der Dienstleistung; Kundinnen und Kunden werden als Privatkunden eingestuft.